Lexikon Versicherungen
Ablauf

Ablauf

In den Kapital Lebensversicherung ist mit dem Ablauf die Enstehung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung verbunden. Bei der Risikolebensversicherung ist es das Ende der Gefahrtragung und der Beitragszahlungspflicht. 

Ablaufleistung

Ablaufleistung

Die Ablaufleistung ist der  Auszahlungsbetrag, der bei einer Kapitalbildenden Lebensversicherung zum Ablauf der Versicherungsdauer fällig wird.. Ablaufleistungen der Lebensversicherung setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme, der Überschussbeteiligung und ggf. einem Schlussgewinnanteil zusammen.

 

Allgemeine Wartezeit

Allgemeine Wartezeit

Die allgemeinen Wartezeit betrifft Leistungsarten der privaten Krankheitskostenvollversicherung und Krankentagegeldversicherung.
Ab Versicherungsbeginn für die private Krankenversicherung beträgt sie drei Monate  Bei unmittelbarem Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt Sie, sofern diese mindestens acht Monate davor ununterbrochen bestanden hat.
Oftmals verzichten die privaten Krankenversicherer auf die Wartezeitanrechnung bei Unfall oder bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses innerhalb der ersten vier Wochen nach Antragstellung.
Die Kosten hat der Versicherte für das Artest zu tragen. 

Altersrente

Altersrente

Als Altersrente wird eine regelmäßige zu zahlende Geldleistung bezeichnet, die von einem vereinbarten Alter bis zum Ableben an den Versicherten zur Auszahlung kommt.

Antragsbindefrist

Antragsbindefrist in der privaten Krankenversicherung 

An einen Antrag auf Abschluß einer privaten Krankenversicherung ist ein Antragsteller 6 Wochen gebunden. Wenn gleichzeitig aufgrund ärztlicher Untersuchung ein Antrag auf Wartezeiterlaß gestellt wird, so beginnt die Bindefrist ind der PKV an dem Tag, an dem der Untersuchungsbefund eingegangen ist, aber normalerweise spätestens 14 Tage nach dem Antrag. Geht der Sollte der Untersuchungsbefund nicht fristgerecht eingehen, kommt es zu keinen Wartezeiterlaß. 

Antragsteller

Antragsteller  

Der Antragsteller ist der Versicherungsnehmer, der Kunde des Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sein eigenes Leben und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. Er ist dann gleichzeitig versicherte Person und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Anzeigepflicht

Anzeigepflicht

Der Versicherte ist beim Abschluß, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern.
Werden Krankheiten verschwiegen oder nicht richtig angegeben, dann spricht der Versicherungsecxperte von der Verletzung der Anzeigepflicht. Das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluß bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - von diesem zurücktreten wenn eine Verletzung der Anzeigepflicht nachgewiesen wurde. 

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

liegt vor, wenn der Versicherte seinem Beruf nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, de facto auch nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Arbeitsunfähigkeit muss ferner zu 100% vorliegen.
Korrespondiert mit der Krankentagegeldversicherung.

 

Assekuranz

Assekuranz

Der Bergiff Assekuranz geht auf die Entstehung der Seeversicherung im Mittelmeerraum zurück. Heute ist die veraltet empfundene Bezeichnung für die Versicherungswirtschaft.

Aufschubzeit

Aufschubzeit

wenn eine Verrentung der Lebensversicherung vereinbart ist, entspricht die Aufschubzeit der Zeitspanne zwischen dem formellen Versicherungsbeginn und dem Beginn der Rentenzahlung. Der Versicherungsnehmer ist während dieser Zeit verpflichtet, den Versicherung Beitrag zu zahlen und der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsschutz zu erbringen. 

AVB

AVB 

Allgemeine Versicherungsbedingungen.

 

Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht

Besondere Haftpflichtversicherung auf der Grundlage der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).

 

Beitrag

 Der Beitrag bei Versicherungen

Der Versicherungsnehmer zahlt ein Entgeld an das Versicherungsunternehmen für den gewährten Versicherungsschutz.  Zwischen laufenden Beiträgen und Einmalbeiträgen wird hierbei unterschieden.
Laufende Beitrage setzen sich aus Erstbeitrag Folgebeitrag zusammen. Diese werden monatlich, Quartalsweise oder jährlich fällig.
Werden Jahresbeiträge in Raten gezahlt, werden oft Ratenzuschläge erhoben.

 

Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung 

Auf schriftlichen Antrag kann der Versicherungsnehmer von Versicherungen, zu denen er noch Folgebeiträge zu entrichten hat, sich beim Versicherer von der Pflicht zur Beitragszahlung befreien lassen. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dann auf die beitragsfreie Versicherungsleistung angepasst. Auf Antrag kann die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam werden.

Beitragszahlung in der privaten Krankenversicherung

Beitragszahlung private Krankenversicherung 

Der Beitrag für eine private Krankenversicherung ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt werden kann.

Ratenzahlung und deren Bedeutung:
Dem PKV Versicherten wird Stundung gewährt. Bei einem Rücktritt des Krankenversicherungsunternehmens vom Vertrag hat der Versicherer Anspruch auf den Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres.
Spätestens nach Aushändigung des Versicherungsscheines wird die 1. Beitragsrate fällig.

Oft geben die Versicherer einen Beitragsnachlaß, wenn der Beitrag für ein Jahr im Voraus bezahlt wird.

<< Anfang < Vorherige 1 2 3 4 5 Nächste > Ende >>

Versicherung Lexikon www.infoforum24.de

Aktuell 1 Gast online
zur Startseite Impressum Altersvorsorge 04.07.2008