- Ablauf
Ablauf
In den Kapital Lebensversicherung ist mit dem Ablauf die Enstehung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung verbunden. Bei der Risikolebensversicherung ist es das Ende der Gefahrtragung und der Beitragszahlungspflicht.
- Ablaufleistung
Ablaufleistung
Die Ablaufleistung ist der Auszahlungsbetrag, der bei einer Kapitalbildenden Lebensversicherung zum Ablauf der Versicherungsdauer fällig wird.. Ablaufleistungen der Lebensversicherung setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme, der Überschussbeteiligung und ggf. einem Schlussgewinnanteil zusammen.
- Allgemeine Wartezeit
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeinen Wartezeit betrifft Leistungsarten der privaten Krankheitskostenvollversicherung und Krankentagegeldversicherung.
Ab Versicherungsbeginn für die private Krankenversicherung beträgt sie drei Monate Bei unmittelbarem Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt Sie, sofern diese mindestens acht Monate davor ununterbrochen bestanden hat.
Oftmals verzichten die privaten Krankenversicherer auf die Wartezeitanrechnung bei Unfall oder bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses innerhalb der ersten vier Wochen nach Antragstellung.
Die Kosten hat der Versicherte für das Artest zu tragen.
- Altersrente
Altersrente
Als Altersrente wird eine regelmäßige zu zahlende Geldleistung bezeichnet, die von einem vereinbarten Alter bis zum Ableben an den Versicherten zur Auszahlung kommt.
- Antragsbindefrist
Antragsbindefrist in der privaten Krankenversicherung
An einen Antrag auf Abschluß einer privaten Krankenversicherung ist ein Antragsteller 6 Wochen gebunden. Wenn gleichzeitig aufgrund ärztlicher Untersuchung ein Antrag auf Wartezeiterlaß gestellt wird, so beginnt die Bindefrist ind der PKV an dem Tag, an dem der Untersuchungsbefund eingegangen ist, aber normalerweise spätestens 14 Tage nach dem Antrag. Geht der Sollte der Untersuchungsbefund nicht fristgerecht eingehen, kommt es zu keinen Wartezeiterlaß.
- Antragsteller
Antragsteller
Der Antragsteller ist der Versicherungsnehmer, der Kunde des Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sein eigenes Leben und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. Er ist dann gleichzeitig versicherte Person und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
- Anzeigepflicht
Anzeigepflicht
Der Versicherte ist beim Abschluß, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern.
Werden Krankheiten verschwiegen oder nicht richtig angegeben, dann spricht der Versicherungsecxperte von der Verletzung der Anzeigepflicht. Das Versicherungsunternehmen innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluß bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - von diesem zurücktreten wenn eine Verletzung der Anzeigepflicht nachgewiesen wurde.
- Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit
liegt vor, wenn der Versicherte seinem Beruf nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, de facto auch nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Arbeitsunfähigkeit muss ferner zu 100% vorliegen.
Korrespondiert mit der Krankentagegeldversicherung.
- Assekuranz
Assekuranz
Der Bergiff Assekuranz geht auf die Entstehung der Seeversicherung im Mittelmeerraum zurück. Heute ist die veraltet empfundene Bezeichnung für die Versicherungswirtschaft.
- Aufschubzeit
Aufschubzeit
wenn eine Verrentung der Lebensversicherung vereinbart ist, entspricht die Aufschubzeit der Zeitspanne zwischen dem formellen Versicherungsbeginn und dem Beginn der Rentenzahlung. Der Versicherungsnehmer ist während dieser Zeit verpflichtet, den Versicherung Beitrag zu zahlen und der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsschutz zu erbringen.
- AVB
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen.
- Bauherrenhaftpflicht
Bauherrenhaftpflicht
Besondere Haftpflichtversicherung auf der Grundlage der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).
- Beitrag
Der Beitrag bei Versicherungen
Der Versicherungsnehmer zahlt ein Entgeld an das Versicherungsunternehmen für den gewährten Versicherungsschutz. Zwischen laufenden Beiträgen und Einmalbeiträgen wird hierbei unterschieden.
Laufende Beitrage setzen sich aus Erstbeitrag Folgebeitrag zusammen. Diese werden monatlich, Quartalsweise oder jährlich fällig.
Werden Jahresbeiträge in Raten gezahlt, werden oft Ratenzuschläge erhoben.
- Beitragsfreistellung
Beitragsfreistellung
Auf schriftlichen Antrag kann der Versicherungsnehmer von Versicherungen, zu denen er noch Folgebeiträge zu entrichten hat, sich beim Versicherer von der Pflicht zur Beitragszahlung befreien lassen. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dann auf die beitragsfreie Versicherungsleistung angepasst. Auf Antrag kann die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam werden.
- Beitragszahlung in der privaten Krankenversicherung
Beitragszahlung private Krankenversicherung
Der Beitrag für eine private Krankenversicherung ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt werden kann.
Ratenzahlung und deren Bedeutung:
Dem PKV Versicherten wird Stundung gewährt. Bei einem Rücktritt des Krankenversicherungsunternehmens vom Vertrag hat der Versicherer Anspruch auf den Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres.
Spätestens nach Aushändigung des Versicherungsscheines wird die 1. Beitragsrate fällig.
Oft geben die Versicherer einen Beitragsnachlaß, wenn der Beitrag für ein Jahr im Voraus bezahlt wird.