|
kündigen von KFZ Versicherungen: beachten Sie die verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende (Jahreshauptfälligkeit) des laufenden Versicherungsjahres. Nahezu alle Verträge haben den 01.01. eines Jahres als Hauptfälligkeit und sind daher bis spätestens 30.11. kündbar. Die Jahreshauptfälligkeit ist bei über 80% der Versicherungsverträge der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung sollte also in diesen Fällen bis zum 30. November beim KFZ Versicherer eingegangen sein. Kündigungsvorlage Kfz-Versicherungen |